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   OLG Stuttgart, 09.03.2018 - 17 UF 8/18   

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https://dejure.org/2018,24570
OLG Stuttgart, 09.03.2018 - 17 UF 8/18 (https://dejure.org/2018,24570)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.03.2018 - 17 UF 8/18 (https://dejure.org/2018,24570)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. März 2018 - 17 UF 8/18 (https://dejure.org/2018,24570)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 24 Buchst a EGV 4/2009, Art 103 Abs 1 GG, Art 6 BGBEG
    Vollstreckbarerklärung eines tschechischen Unterhaltstitels: Verstoß gegen den deutschen ordre public; Berücksichtigung eines nur fiktiv erzielbaren Einkommens; Abweichung von zwingenden Vorschriften des deutschen Prozessrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Unterhaltstitels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.06.2012 - IX ZB 183/09

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Zahlungsbefehls: Verstoß gegen den

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.03.2018 - 17 UF 8/18
    Erforderlich ist vielmehr, dass das ihr zugrundeliegende Verfahren von den Grundprinzipien des Verfahrensrechts im Anerkennungsstaat derart abweicht, dass es nicht mehr als ein geordnetes, rechtsstaatlichen Anforderungen genügendes Verfahren angesehen werden kann (vgl. BGH NJW-RR 2012, 1013 ff. Rn 11 ff.; Hausmann, IntEuSchR K Rn. 147 m.w.N.).

    Weitere Versagungsgründe nach Art. 24 EuUntVO sind weder konkret vorgetragen noch sonst ersichtlich (zur Darlegungslast vgl. BGH NJW-RR 2012, 1013 ff. Rn. 9).

  • BGH, 12.08.2009 - XII ZB 12/05

    Vollstreckbarerklärung einer Scheidungsfolgenentscheidung des High Court of

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.03.2018 - 17 UF 8/18
    Die Berücksichtigung eines nur fiktiv erzielbaren Einkommens des Unterhaltspflichtigen bei der Bemessung des Unterhalts begründet noch keinen Verstoß gegen den deutschen ordre public (BGH FamRZ 2009, 1659 ff. Rn. 23; Hausmann, IntEuSchR K Rn. 145).
  • EuGH, 13.10.2011 - C-139/10

    Prism Investments - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG)

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.03.2018 - 17 UF 8/18
    Die Berücksichtigung des Einwands der Erfüllung ist mit den Grundsätzen des Verfahrens der Vollstreckbarerklärung nach der EuUntVO nicht vereinbar (vgl. EuGH v. 13.10.2011 -C 139/10, NJW 2011, 3506 f.; Hausmann, K Rn. 553).
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